Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Shop ist ein reiner B2B-Shop für Unternehmen. Mit Privatkunden arbeiten wir nur bei der Felgenbearbeitung zusammen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Mainhattan-Wheels GmbH, Lise-Meitner-Straße 5, 63128 Dietzenbach (nachfolgend „wir“), über die Lieferung von Waren, insbesondere Verbrauchsmaterial, Anlagen und Maschinen, sowie über die Bearbeitung, Reparatur und Veredelung von Felgen.
1.2 Unser Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können im Shop keine Bestellungen aufgeben. Bei Bestellungen aus der EU außerhalb Deutschlands ist die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.
1.3 Verbraucher beauftragen uns ausschließlich mit der Bearbeitung von Felgen (Abschnitt 9). Für Verträge mit Verbrauchern gelten die Abschnitte 1, 2, 4, 9, 11 und 12 sowie die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften; diese gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen unserer Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Produkten im Onlineshop und auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
2.2 Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit der Auslieferung der Ware zustande.
2.3 Aufträge zur Felgenbearbeitung kommen zustande, wenn wir die Anfrage über Opt2Wheels oder in Textform bestätigen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
3. Preise
3.1 Die Preise im Onlineshop sind Nettopreise ab Werk Dietzenbach zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Versandkosten und gegebenenfalls Zoll. Die Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
3.2 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bei Ausfuhren in Drittländer richtet sich die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften. Einfuhrabgaben im Zielland trägt der Kunde.
3.3 Der Kunde ist allein für die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware verantwortlich, insbesondere bei Pulverlacken, Strahlmitteln und chemischen Produkten.
4. Zahlung
4.1 Es stehen die im Bestellvorgang bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand gegen Vorkasse. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
4.2 Bei Zahlungsverzug von Unternehmern berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.3 Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
4.4 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Unternehmers erheblich mindern, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und offene Forderungen fällig zu stellen.
5. Lieferung und Lieferzeit
5.1 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt nach Klärung aller Einzelheiten des Auftrags und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5.3 Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.4 Geraten wir in Verzug, kann der Kunde für jede vollendete Woche des Verzugs eine Entschädigung von 0,5 %, insgesamt höchstens 5 % des Wertes der verspäteten Lieferung verlangen, sofern er einen entsprechenden Schaden glaubhaft macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt 8. Das Recht zum Rücktritt nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Unternehmer über, auch bei frachtfreier Lieferung.
6.2 Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und diese vom Zusteller bestätigen zu lassen. Erkennbare Schäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind uns spätestens innerhalb von 7 Tagen, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung in Textform mitzuteilen.
6.3 Die Lieferung von Anlagen und Maschinen erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Aufstellung, Inbetriebnahme und Schulung sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2 Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Er bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
7.3 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Unternehmer uns unverzüglich mitzuteilen.
7.4 Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
8. Mängelansprüche und Haftung gegenüber Unternehmern
8.1 Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich in Textform zu rügen (§ 377 HGB).
8.2 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.3 Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Maß, Form und Farbe sowie natürlicher Verschleiß sind keine Mängel. Gleiches gilt für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung. Angaben zu Normen, Datenblättern oder Eigenschaften sind keine Garantie, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Ansprüchen nach Abschnitt 8.5.
8.5 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Felgenbearbeitung
9.1 Wir bearbeiten, reparieren und veredeln Felgen von Unternehmern und Verbrauchern. Anfragen, Auftragsstatus und Kommunikation laufen über Opt2Wheels.
9.2 Der Kunde hat uns vor Auftragsbeginn bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Unfallbeteiligung und besondere Anforderungen mitzuteilen. Felgen, die nach einem Unfall, einer Kollision oder einer Überlastung beschädigt sein könnten, müssen vor der weiteren Nutzung auf Verformungen, Anschlagspuren und Risse geprüft werden.
9.3 Stellen wir bei der Prüfung fest, dass eine Felge aus Sicherheitsgründen nicht bearbeitet oder nicht wieder in Verkehr gebracht werden kann, informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.
9.4 Geht eine von uns auf Kundenwunsch vorgenommene Bearbeitung über eine reine Oberflächenbearbeitung hinaus, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Darauf weisen wir vor der Bearbeitung hin. Für eine gegebenenfalls erforderliche Begutachtung oder Eintragung ist der Kunde verantwortlich.
9.5 Die von uns bearbeiteten Felgen sind für den Straßenverkehr bestimmt. Eine Verwendung im Motorsport, Rundstreckenbetrieb oder mit Sportreifen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.
9.6 Gegenüber Verbrauchern gelten für Mängelansprüche und Haftung die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern gilt Abschnitt 8 entsprechend.
9.7 Holt der Kunde fertig bearbeitete Felgen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung ab, können wir nach erfolgloser Fristsetzung angemessene Lagerkosten berechnen.
10. Software und digitale Dienste
10.1 Für die Nutzung unserer Software Opt2Perform und ihrer Module gelten die jeweils gesondert vereinbarten Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
11. Datenschutz
11.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Offenbach am Main.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026
