Ich habe meine Felgen zerkratzt. Kann ich meine Felgen lackieren lassen?

Dipl.-Kfm. Thomas Beez

Felgenexperte und Geschäftsführer der Mainhattan-Wheels GmbH

„Von Arbeiten, die einen Einfluss auf die Materialstruktur von Leichtmetallfelgen haben, wird abgeraten. Dazu zählen zum Beispiel Schweißarbeiten an gerissenen Felgen oder Kaltverformungen, nicht jedoch die Bearbeitung von leichten Kratzern.“

“Ich habe meine neuen Felgen im Parkhaus angefahren. Kann ich meine Felgen wieder lackieren lassen?” lautet oft die Frage neuer Fahrzeugbesitzer, wenn sie mehr oder weniger verzweifelt bei uns anrufen, um die Möglichkeiten einer Reparatur zu besprechen. Oft sind es enge Parkhäuser, erbaut in den 70er oder 80er Jahren des letzten Jahrtausends, zu einer Zeit in der die Abmessungen der Autos noch deutlich unter denen der aktuellen Fahrzeuge lagen, die ein millimetergenaues Rangieren erfordern. Auch die Parkplatzsituation in den Städten sorgt immer wieder dafür, das parkplatzsuchende sich in kleine Parklücken quetschen müssen und dabei die Randsteine touchieren.

Der Trend bei den Herstellern, Fahrzeuge mit immer größer dimensionierten Leichtmetallfelgen auszurüsten setzt sich bereits seit Jahrzehnten durch. Der Wechsel vom „Standard Stahlfelge“ zum „Standard Leichtmetallfelge“ bringt auch zusätzliche Kundenbedürfnisse mit sich. Leichtmetallfelgen sind anfälliger als Stahlfelgen, nicht nur aufgrund des weicheren Materials, sondern weil heutzutage überwiegend Niederquerschnittsreifen auf die Felgen montiert werden, die aufgrund ihrer flachen Bauart weniger Schutz für die Felge bieten.

Für die Felgenreparatur gibt es keine Richtlinien, dafür jedoch eine Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr für das erneute Inverkehrbringen von reparierten Felgen in den öffentlichen Straßenverkehr. So führt der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) in einer Stellungnahme aus, „…dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teilen, kann unter Beachtung der Montagebedingungen der Radhersteller nicht widersprochen werden.“

Damit wird von Arbeiten, die einen Einfluss auf die Materialstruktur haben, abgeraten. Dazu zählen zum Beispiel Schweißarbeiten an gerissenen Felgen oder Kaltverformungen, nicht jedoch die Bearbeitung von leichten Kratzern nach einem Besuch im Parkhaus oder nach einem Bordsteinkontakt.